Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle derzeitigen und künftigen Verträge betreffend Leistungen, Produkte und Lieferungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Anders lautende Bedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit, auch wenn sie von uns nicht ausdrücklich beanstandet oder zurückgewiesen werden.

2. Offerten und Bestellungen
Offerten sind verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben wurden und deren Annahme innert der Frist erfolgt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wird, gelten unsere Angebote 30 Tage ab Offertstellung.
Bei Tresoren aus unserem Lagerbestand gibt es keine Garantie, dass der Tresor 30 Tage lang verfügbar bleibt (falls der Tresor vorher an einen anderen Kunden verkauft worden ist, besteht kein Anrecht auf den Tresor). Bestellungen binden uns erst, wenn wir deren Annahme schriftlich bestätigt haben. Produkte- oder Preisänderungen bleiben vorbehalten, insbesondere wenn sich zwischen Angebot und Ausführung die Materialpreise oder die Lohn-/MWST-Sätze verändern.

3. Lieferungen / Lieferfristen
Sämtliche Produkte werden vor der Auslieferung einer Funktionskontrolle unterzogen. Verlangt der Kunde eine weitergehende Prüfung, so gehen die Kosten zu seinen Lasten.
Mit der Unterschrift auf dem Lieferschein, bzw. Arbeits-Rapport bestätigt der Kunde den Erhalt der vollständigen und einwandfreien Ware, bzw. der einwandfreien Dienstleistung. Der Kunde hat die Ware innert 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel innert 10 Tagen schriftlich an Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH mitzuteilen (vgl. 7. Reklamationen). Transportschäden sind zusätzlich dem Transporteur zu melden, sofern die Lieferung nicht von uns selbst durchgeführt wurde (vgl. 5. Versand / Transportrisiko).
Alle unsere Lagertresore sind kurzfristig lieferbar. Bei Tresoren, die nicht in unserem Lager vorrätig sind, ist die Lieferfrist abhängig von unseren Produzenten und wir haben keinen Einfluss darauf. Die in unseren Offerten angegebenen Lieferfristen sind so angesetzt, dass sie in der Regel eingehalten werden können. Wir übernehmen keine Haftung für Mehrkosten etc. die aus Lieferverzögerungen entstehen oder wenn das Produkt nicht mehr verfügbar ist.

4. Lagerkosten
Werden die Abholung der Ware oder die Lieferung auf Wunsch des Käufers verzögert, so dass eine Zwischenlagerung der Ware erforderlich ist, werden die diesbezüglichen Lagerkosten dem Käufer belastet.

5. Versand / Transportrisiko
Mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur gehen alle Risiken direkt an den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn die Lieferung franko Empfänger erfolgt. Die Versicherung gegen jegliches Risiko ist Sache des Käufers. Transportschäden oder Verluste sind durch den Empfänger umgehend beim Transporteur zu melden.

6. Rückgabe / Retouren
Die Rücknahme oder der Austausch von Produkten erfolgt nur nach vorhergehender Vereinbarung.  Allfällige Kosten für Kontrolle, beschädigte Verpackungen, Beschädigungen an den Tresoren etc. werden auf der Gutschrift in Abzug gebracht. Tresore, welche extra für den Käufer beim Hersteller bestellt wurden (Spezialanfertigungen, keine Lagerartikel), können nicht retourniert und gutgeschrieben werden.

7. Reklamationen
Reklamationen müssen uns innert einer Frist von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Es ist uns Gelegenheit zu bieten, die beanstandete Ware im Zustand der Anlieferung zu überprüfen. Wird eine Reklamation als begründet anerkannt, sind wir nach unserer Wahl berechtigt, für die mangelhafte Ware Ersatz in vertragsmäßiger Qualität zu liefern, den Schaden zu beheben oder den entsprechenden Rechnungsbetrag gutzuschreiben. Jede weitere Haftung unsererseits ist ausdrücklich wegbedungen.

8. Preise und Zahlungskonditionen
Unsere Rechnungen lauten in Schweizer Franken und sind ohne Abzüge zu begleichen, sofern nicht vorgängig etwas anderes vereinbart wurde. Es gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungskonditionen.
Bei grösseren, durch den Kunden verursachten Verzögerungen oder wenn die vom Kunden gemachten Angaben und Unterlagen zur Liefersituation nicht den Tatsachen entsprechen, behalten wir uns Preisanpassungen im Rahmen des tatsächlichen Aufwandes vor.
Zu Teilzahlungen ist der Käufer nicht berechtigt. Der Käufer darf Zahlungen wegen Beanstandungen nicht zurückhalten und die Verrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

9. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug wird dem Käufer ab Fälligkeitsdatum ein Verzugszins von 5% p.a. sowie sämtliche allfälligen Folgekosten belastet. Zusätzlich werden ab der 2. Mahnung CHF 20.– Mahngebühren berechnet.
Bei nicht fristgerechter (Teil-)Zahlung haben wir das Recht, weitere Lieferungen und Leistungen per sofort einzustellen.

10. Eigentumsvorbehalt
Solange der Tresor nicht bezahlt wurde, bleibt der Tresor Eigentum der Firma Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH und wir haben das Recht, den Eigentumsvorbehalt auf Kosten des Kunden im amtlichen Register eintragen zu lassen. Der Kunde hat die gelieferte Ware auf seine Kosten für die Dauer des Eigentumsvorbehalts sicher zu verwahren und gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken zu versichern. Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Ware zu veräussern und er hat sämtliche Vorkehrungen zu treffen, damit der Eigentumsanspruch der Firma Bruhin-Tresorbau GmbH weder vermindert noch aufgehoben wird.

11. Garantie
Für Neutresore gilt eine Garantie von 24 Monaten. Bei Occasionen gilt die Garantie 6 Monate auf Schlösser und 12 Monate auf den Korpus. Bei Schlossumbauten gilt eine Garantie von 12 Monaten auf das neue Schloss.
Die Garantie beginnt mit dem Datum der Auslieferung, bzw. dem Datum der Serviceleistung.
Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH verpflichtet sich, nach schriftlicher Reklamation des Kunden und bis zum Ablauf der Garantiefrist, alle nachweislich fehlerhaften Teile so rasch als möglich nach seiner Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die ersetzten Teile werden damit Eigentum von Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH.
Der Anspruch auf eine Garantieleistung erlischt, bei unsachgemässer Handhabung, bzw. wenn der Kunde oder Drittpersonen Änderungen oder Reparaturen vornehmen. Ausserdem besteht kein Anrecht auf Garantieleistungen, wenn der Kunde nicht sofort alle geeigneten Massnahmen zur Vermeidung von Folgeschäden trifft und wir nicht umgehend Gelegenheit bekommen, den Mangel zu beheben.
Bei Schäden, welche durch die natürliche Abnützung, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Wartung, Missachtung von Betriebsvorschriften, sowie durch chemische oder elektronische Einflüsse entstehen, besteht kein Garantieanspruch.

12. Datenschutz
Gestützt auf Artikel 13 der schweizerischen Bundesverfassung und die datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Bundes (Datenschutzgesetz, DSG) hat jede Person Anspruch auf Schutz ihrer Privatsphäre sowie auf Schutz vor Missbrauch ihrer persönlichen Daten. Wir verpflichten uns, diese Bestimmungen einzuhalten. Ihre persönlichen Daten werden streng vertraulich behandelt. Soweit zur Abwicklung Ihres Auftrages erforderlich, werden die Daten bei der Firma Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH bearbeitet, gespeichert und wenn nötig an einen Dienstleister weitergegeben (z. B. an die Transportfirma, die Ihren Tresor liefert). Die Firma Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH ist berechtigt, Daten des Kunden auszuwerten, um Produkte und Dienstleistungen, an denen der Kunde ebenfalls interessiert sein könnte, anzubieten bzw. entsprechende Informationen darüber an die Post- oder E-Mail-Adresse des Kunden zuzustellen. Diese Dienstleistung kann durch den Kunden jederzeit schriftlich (per Brief oder E-Mail) widerrufen werden.
Haftungsansprüche aus Schäden materieller oder ideeller Art, die durch die Nutzung der angebotenen Informationen verursacht wurden, sind ausgeschlossen, sofern kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung auf www.bruhin-tresorbau.ch.

12. Höhere Gewalt
Der Eintritt von Umständen, welche die vertragsgemäße Abwicklung verunmöglichen, wesentlich erschweren oder unzumutbar machen (im Vergleich mit den Umständen, wie sie beim Vertragsabschluss herrschten), werden nebst den üblichen als Fälle höherer Gewalt betrachtet und entbinden uns ganz oder teilweise von den eingegangenen Verpflichtungen. Sie berechtigen uns, die Lieferfristen hinauszuschieben oder die Lieferung ganz zu unterlassen, ohne dass dem Käufer daraus irgendwelche Entschädigungsansprüche uns gegenüber entstehen. Namentlich sind alle Haftungsansprüche auf Ersatz von Produktionsausfall, Nutzungsverlusten, Verlust von Aufträgen, entgangenem Gewinn, Regressansprüche Dritter, sowie auf andere mittelbare oder unmittelbare Schäden ausgeschlossen.

13. Gerichtsort
Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH in Wallisellen.
Für alle Streitigkeiten gilt der für Wallisellen zuständige Gerichtsstand. Wir behalten uns aber vor, den Kunden an dessen Sitz zu belangen.

Bruhin-Tresorbau Zürich/Wallisellen GmbH
Wallisellen, 28.08.2023